MPU als Möglichkeit, den Führerschein zurück zu bekommen

Wer zu schnell fährt oder falsch parkt verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Bestimmte Verstöße ziehen entsprechende Bestrafungen nach sich. Dies können sowohl Geldbußen, Geldstrafen aber auch Punkte in der sog. Verkehrssünderkartei in Flensburg sein. Diese Punkte werden entsprechend registriert und – sofern keine weiteren Punkte hinzu kommen – nach einem Jahr wieder automatisch gelöscht. Kommen jedoch weitere Punkte – z.B. im Folgejahr – hinzu, bleiben die Punkte bis die entsprechende Zeit ohne Verkehrsdelikte gewährleistet ist. Ab einer bestimmten Punktzahl wird der Führerschein entzogen und die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz: MPU) ist verpflichtend, damit man nach Ablauf der Zeit der Führerscheinsperre diesen wieder erlangen kann. Im Rahmen der MPU wird beurteilt, ob der Antragsteller in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Die umgangssprachlich als ‘Idiotentest’ bekannte Begutachtung der Fahreignung gibt es bereits seit den 50er Jahren in Deutschland. 

In die Begutachtung fließt dabei die Art des Fehlverhaltens – z.B. Trunkenheit am Steuer – ein. Es wird hier begutachtet, ob der Fahrzeuglenker regelmäßig alkoholisiert mit dem PKW unterwegs ist, oder ob er etwas aus seinem Fehlverhalten gelernt hat. Idealerweise stehen im Rahmen der verkehrspsychologischen Beratung die persönlichen Probleme der Ratsuchenden im Vordergrund. 

In der Regel wird die MPU beantragt, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird und die Sperrfrist abgelaufen ist. 2008 waren es lt. Bundesanstalt für Straßenwesen über 100.000 Untersuchungen. Die Zahl der Untersuchungen ging insbesondere im Bereich Alkoholverstöße im Vergleich zu den Vorjahren zurück. 

Die MPU ist normalerweise ein etwa drei bis vier Stunden dauerndes Gespräch. Zuerst wird eine Testdiagnostik durchgeführt, nach einer ärztlichen Untersuchung erfolgt ein psychologisches Gespräch. An sich wird die individuelle Reihenfolge der MPU am Untersuchungstag selbst festgelegt und mit dem zu Untersuchenden besprochen und das Ergebnis unter Vorbehalt gleich mitgeteilt. Das endgültige Ergebnis  wird nach vorliegen aller ärztlicher Befunde dem Auftraggeber übermittelt, der es der Fahrerlaubnisbehörde weiterleitet. Geregelt ist die MPU im Straßenverkehrsgesetz, die Kosten hierfür sind in einer Gebührenverordnung geregelt. 

Mehr als die Hälfte der Personen, die zur MPU antreten, bestehen die medizinisch-psychologische Untersuchung und erhalten anschließend ihre Fahrerlaubnis wieder zurück. 

Wer bereits Punkte in im Verkehrsregister vermerkt hat, kann diese Punkte bereits frühzeitig wieder abbauen, in dem er eine freiwillige Schulung bei einer dafür ausgebildeten Fahrschule durchführt. Jeder Führerscheininhaber kann die über ihn gespeicherten Daten und Punkte in der Verkehrssünderdatei einsehen. Man kann dies mit einem entsprechenden Formular beantragen, welches auf der Webseite der Verkehrssünderdatei zu finden ist. Um sich auf eine MPU vorzubereiten, gibt es zahlreiche Anbieter für Vorbereitungs-Seminare: inwieweit eine MPU-Garantie  als seriös anzusehen ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden.

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